Am 12./13. Mai 2023 haben kirchliche Vertretende der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) das Frankfurter Papier zur kirchlichen Finanzkontrolle erarbeitet. Gemeinsam haben Hauptamtliche in den Finanzverwaltungen sowie ehrenamtliche Synodale der Landeskirchen sich auf zehn Grundsätze für ein gemeinsames Verständnis von kirchlicher Finanzkontrolle in den Rechnungsprüfungseinrichtungen der Landeskirchen verständigt.
Die Arbeitsgruppe der kirchlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen (kirpag) hat in der Folge des Frankfurter Kolloquiums diese zehn Grundsätze zur Arbeitsgrundlage in die jeweiligen Qualitätsstandards der Rechnungsprüfungsämter übernommen.
Sebastian H. Geisler, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, hat nun in zwei Fachartikeln in der Fachzeitschrift KVI im Dialog in den Ausgaben 2/2024 und 3/2024 begonnen, die im Frankfurter Papier benannten zehn Grundsätze für eine kirchliche Finanzkontrolle näher zu erläutern.
Im ersten Teil der Artikelreihe (KVI 02/2024) gibt Geisler einen Überblick, weshalb Kirche eine gut funktionierende, unabhängige kirchliche Finanzkontrolle in Zeiten der zunehmenden gesellschaftlichen Anfragen an kirchliches Handeln braucht. Zugleich stellt er die zehn Grundsätze für eine kirchliche Finanzkontrolle im Überblick vor und stellt diese so erstmals einer breiten Öffentlichkeit vor.
Der zweite Teil der Artikelreihe (KVI 03/2024) setzt sich mit dem ersten Grundsatz für die kirchliche Finanzkontrolle auseinander. Hierbei geht es um die kirchenverfassungsrechliche Verankerung kirchlicher Finanzkontrolle und dem daraus resultierenden kirchengesetzlichem Prüfungsauftrag. Geisler führt aus, warum die Einordnung des Prüfungsauftrags der kirchlichen Finanzkontrolle in die Klaviatur der Normenhierachie von Kirchenverfassung über Kirchengesetz hin zu daraus resultierenden Verordnungen zu Transparenz und Vertrauen in kirchliches Handeln beiträgt und die Agierenden in den kirchlichen Rechnungsprüfungsämtern vor willkürlicher Einflussnahme wirksam geschützt werden. Durch die Anbindung der kirchlichen Finanzkontrolle über einen Rechnungsprüfungsausschuss der Landessynoden wird zudem sichergestellt, dass die kirchliche Finanzkontrolle im Sinne der für die Haushaltshoheit in den Landeskirchen Zuständigen agieren und so wesentliche Informationen zur Steuerung der Landeskirchen in schwierigen Zeiten liefern kann.
Die weiteren neun Grundsätze werden in den kommenden Ausgaben des KVI behandelt werden.
Die ersten beiden Artikel stehen Ihnen hier zum Download bereit.