Das kirchliche Leben in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen unserer Landeskirche ist geprägt durch eine Vielzahl von Aktivitäten und Events. Damit dies geschehen kann, erhalten die Kirchenkreise und Kirchengemeinden Kirchensteuermittel durch die Landeskirche zugewiesen.
Die Verwaltung dieser Kirchensteuermittel sowie der ggf. vorhandenen weiteren kirchlichen Vermögen eines Kirchenkreises oder einer Kirchengemeinde obliegt den jeweiligen Kirchenkreistagen bzw. Kirchenkreisvorständen sowie den Kirchenvorständen.
Diesen überwiegend ehrenamtlich besetzten Gremien stehen für Ihre Arbeit die Kirchen- und Kirchenkreisämter für die Unterstützung und Abwicklung der kircheninternen Abläufe zur Verfügung.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehört dabei eine ordnungsgemäße Aufstellung eines Jahresabschlusses am Ende eines Haushaltsjahres.
Diese aufgestellten Jahresabschlüsse unterliegen einer Prüfungspflicht durch den Kirchenvorstand oder des Kirchenkreisvorstandes, der sich hierfür des Rechnungsprüfungsamtes zu bedienen hat.
Das Rechnungsprüfungsamt prüft wiederum die Jahresabschlüsse der kirchlichen Körperschaften hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung der den Körperschaften anvertrauten Mittel.
Gemeinsam mit den ehrenamtlichen Gremien, den Kirchen(kreis)ämtern sorgen wir so dafür, dass der kirchliche Auftrag vor Ort erfüllt werden kann.