Neuordnung der Prüfungszuständigkeiten

Hannover/Hildesheim, 01. März 2023

Vakanzsituation in der öffentlichen Finanzkontrolle wird abgefedert

Die Prüfungszuständigkeiten in der Regionalstelle Hildesheim des Rechnungsprüfungsamtes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers wurden zum 01.03.2023 neu geordnet. Hintergrund für den Wechsel ist die nach Berufsgrundsätzen empfohlene Rotation der zuständigen Prüfer. Da mit dem Ausscheiden der Prüfungsleiter Kumlehn (angestrebter Wechsel in die Kommunalverwaltung) und Ehrlich (Wechsel in die Stelle des Fachprüfers für Steuern) sowieso Neubesetzungen anstehen, sind den weiteren Revisoren in diesem Zusammenhang zugleich veränderte Prüfungsgebiete zugewiesen worden. Der Revisor im Rechnungsprüfungsamt Matthias Walkling übernimmt die Prüfungsleitung für die Kirchenkreise Leine-Solling, Harzer Land und Göttingen-Münden. Er wird damit regelmäßig in den Kirchenämtern Northeim und Göttingen ansprechbar sein. Zugleich ist er zuständiger Vakanzvertreter für die Kirchenkreise Wolfsburg-Wittingen und Gifhorn. Nach erfolgreicher Stellenausschreibung ist absehbar, dass diese Vakanz zum Jahreswechsel mit der Neubesetzung durch einen erfahrenen Steuerprüfer geschlossen werden kann. Der Revisor im Rechnungsprüfungsamt Sebastian Flick übernimmt die Prüfungsleitung für die Kirchenkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden-Bodenwerder. Er wird damit regelmäßig im Kirchenamt Hameln ansprechbar sein. Bis zum erfolgreichen Abschluss des zweiten Stellenbesetzungsverfahrens in der Regionalstelle Hildesheim wird er Vakanzvertreter für die Kirchenkreise Hildesheim-Sarstedt, Hildesheimer Land-Alfeld und Peine sein.

Sebastian H. Geisler, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, dankt den Kollegen für die unkomplizierte Bereitschaft, sich in die jeweils neuen Prüfungsmaterien einzuarbeiten und zugleich für eine nicht unerhebliche Zeit auch die Doppelbelastung mit der Verantwortung für einen zweiten Prüfungsbezirk zu übernehmen. Die Prüfungsrotation stellt die professionelle Aufgabenerledigung einer öffentlichen kirchlichen Finanzkontrolle sicher. Zum einen kann durch eine regelmäßige Rotation verhindert werden, dass auf einen Prüfenden Druck bzw. Einfluss ausgeübt wird. Zugleich werden sogenannte „blinde Flecken“ vermieden, die sonst aufgrund der unterschiedlichen professionellen Vertiefungen der häufig als Einzelprüfer tätigen Kollegen unweigerlich entstehen können.

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