Die Rechnungsprüfung in den evangelischen Landeskirchen stellt die öffentliche Finanzkontrolle sicher. Zentraler Grundsatz ist dabei: Es darf keine prüfungsfreien Räume geben. Jeder Bereich der evangelischen Kirche unterliegt der Rechnungsprüfung. Die Rechnungsprüfung achtet dabei nicht nur auf die richtige rechnerische Darstellung der Zahlen sondern vielmehr, ob bei allem Handeln der Kirche rechtstreu und wirtschaftlich vorgegangen wurde. Für den Bereich der hannoverschen Landeskirche ist sogar festgelegt, dass die Überprüfung des wirtschaftlichen Handelns Vorrang vor der rechnerischen und förmlichen Prüfung hat.
Natürlich stellt sich die Frage, ob die Prüfung selbst gut aufgestellt und richtig vorgegangen ist. Es erklärt sich fast von allein, dass zur Vermeidung der Selbstbeschäftigung nicht auch noch eine Prüfung der Prüfung und schlussendlich auch noch eine Prüfung dieser Prüfung installiert werden kann. Ein wesentliches Element der Sicherstellung einer sachgerechten Aufgabenerledigung durch die Rechnungsprüfung ist die Rückkopplung mit dem synodalen Element der Kirche. In zahlreichen Landeskirchen erfolgt dies über einen Rechnungsprüfungsausschuss, in dem über das Handeln und die Schwerpunkte der Prüfung beraten wird. Außerdem berichtet in den meisten Landeskirchen die Rechnungsprüfung gegenüber den Personen, die die Finanzhoheit ausüben. Das sind die Gremien, die die Haushaltpläne aufstellen und für die Geschäftstätigkeit Entlastung erteilen. So haben Landessynoden, Kirchenkreistage und Kirchenvorstände eine weitere Möglichkeit, das Prüfungsgeschäft zu begleiten.
Die konsequente Einführung von Qualitätssicherungssystemen in der kirchlichen Finanzkontrolle ist schlussendlich eine dritte Säule, wie die sachgerechte Aufgabenerledigung durch die Rechnungsprüfung sichergestellt werden kann. Die „Arbeitsgemeinschaft der Leitungen der kirchlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen in der EKD (kirpag)“ hat in den vergangenen Jahren hierfür einen Prüfkatalog entwickelt. Dieses sehr effektive System und den zugrunde liegenden Prüfkatalog erläutern die Leiter der Rechnungsprüfungsämter Beck, Bogner und Brand in ihrem aktuellen Artikel in der KVI im Dialog 1/2019.
Die Kirpag ist die institutionalisierte Zusammenarbeit der obersten Einrichtungen der öffentlichen Finanzkontrolle in den evangelischen Kirchen Deutschlands. Sie dient der Sicherung einer unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle auch im Rahmen der Kirche. Sie ist wesentliches Instrument zur Qualitätssicherung der kirchlichen Rechnungsprüfung. Die Kirpag wirkt bei der Weiterentwicklung der kirchlichen Rechnungslegung mit. Mit ihren Angeboten sichert die Kirpag den Erfahrungsaustausch, die Fortbildung und die Vernetzung im Interesse einer wirkungsvollen öffentlichen Finanzkontrolle. Die Kirpag wird vertreten durch den Sprecherrat. Mitglieder des Sprecherrates sind Ingo Brand, Sebastian H. Geisler und Klaus Lachenmann.