Entwicklung und Inhalt evangelischer Finanzkontrolle

Hannover, 17. Februar 2023

Teil 1 der Dokumentation in der KVI im Dialog 1/2023 erschienen

Die häufigen Missverständnisse über den Aufgabenumfang der kirchlichen Finanzkontrolle nahmen Sebastian H. Geisler, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, und sein Stellvertreter Michael Thomas zum Anlass, die historische Entstehung und den heutigen Inhalt der Arbeit kirchlicher Rechnungsprüfung zu beschreiben. Die Tätigkeit eines Rechnungsprüfungsamtes umfasst heute eine mehrwertorientierte und Führung unterstützende Finanzkontrolle, die dabei die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit kirchlichen Handelns in den Blick nimmt. Mit der Prüfung von Rechnungen hat die praktische Arbeit nur noch marginal etwas zu tun. Das ist auch richtig so. Mit der Fokussierung auf die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit leistet Finanzkontrolle einen wesentlichen Beitrag, dass Risiken vermindert und Aufgaben auch in Zukunft in guter Weise wahrgenommen werden. Wie die beiden Autoren in ihrem Artikel darstellen, ist diese Fokussierung gar nicht so neu. Bereits 1824 wurde im damaligen preußischen Haushaltsrecht die Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung kodifiziert. Doch bis heute wird aufgrund der noch aus dem 17. Jahrhundert herrührenden Begrifflichkeit „Rechnungsprüfung“ die Tätigkeit mit dem Prüfen von Rechnungen verbunden. Das ist zum Teil auch auf die Jahrzehnte lang anhaltende unzureichende Fachlichkeit und unangemessene Personalausstattung der früheren Rechenkammern zurück zu führen. Gerade die vielfach beklagte Pedanterie bei der auf Richtigkeit von Rechnungen beschränkten Prüfung wurde bereits 1840 auf die „geringen Einkommensverhältnisse für das Personal der Rechenkammer“ zurückgeführt. Die deutliche Gehaltsdifferenz zwischen prüfender und operativ leitender Tätigkeit machte es unmöglich, die für eine breit angelegte und wirklich nutzenstiftende Prüfungstätigkeit notwendigen Fachkräfte zu gewinnen. Mit einem Augenzwinkern kommentiert Geisler: „Zumindest bei dem Blick auf die Berufserfahrungen der heute im landeskirchlichen Rechnungsprüfungsamt tätigen Mitarbeitenden sind wir da schon einen Schritt weiter.“ Architektin, mittelständischer Unternehmer, Steuerberaterin, Rechtsanwalt, Landwirtin im Nebenerwerb, Geschäftsführer einer mittelgroßen GmbH und Führungskräfte aus Landkreisverwaltungen sind Berufshintergründe, die die Mitarbeitenden in die öffentliche Finanzkontrolle der Ev.-luth. Landeskirche heute einbringen.

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