Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes wieder in uneingeschränkter Präsenz

Hannover, 05. Mai 2022

Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes wieder in uneingeschränkter Präsenz

Alle gesetzlichen und sonst angezeigten pandemiebedingten Vorsichtsmaßnahmen werden berücksichtigt.

(Hannover)

Das Rechnungsprüfungsamt ist in seiner Zentrale in Hannover (Knochenhauerstraße 38/40) sowie in den Regionalstellen in Niedersachsen wieder in uneingeschränkter Präsenz erreichbar. Die regelmäßigen Außenprüfungstermine in den Kirchenämtern werden wöchentlich wahrgenommen. Persönliche Kontaktaufnahmen sind jederzeit möglich. Auf diese Weise können prüferische Dienstleistungen (u.a. Verwendungsnachweisprüfungen, Sonderprüfungen, Jahresabschluss- und Jahresrechnungsprüfungen, zeitnahe Prüfungen und prüferische Beratungen) uneingeschränkt erbracht werden.

In der praktischen Tätigkeit achten die Kolleginnen und Kollegen des Rechnungsprüfungsamtes auf die Einhaltung aller gesetzlichen und sonst angezeigten Vorsichtsmaßnahmen zur weiterhin angestrebten Eindämmung der Corona-Pandemie. Dazu gehört, dass bei persönlichen Begegnungen mit Unterschreitung von 1,5 Metern Abstand ein Mund-Nase-Schutz getragen wird und auch Besuchende des Rechnungsprüfungsamtes um das Tragen einer entsprechenden Maske gebeten werden. Beratungen erfolgen zum Teil weiterhin im Videokonferenzformat bzw. als hybride Veranstaltung. Allen Mitarbeitenden werden Testkits zu anlassbezogenen bzw. kontinuierlichen Coronatests zur Verfügung gestellt.

Innerhalb der letzten zwei Jahre haben die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer ihre Prüfungstätigkeiten den pandemiebedingten Anforderungen an den Infektionsschutz angepasst. Dazu gehörte ein Ausweiten der Remote-Prüfungshandlungen und ein kollegiales Arbeiten über Videokonferenzformate. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Sebastian H. Geisler, betont dazu: „Das Rechnungsprüfungsamt hat ausgehend vom Fachbeitrag des Deutschen Institutes für Interne Revision zum Remote-Auditing von Prof. Dr. Eulerich (Fachbeitrag Nr. 3 des DIIR vom 18.09.2020) die konkret möglichen prüferischen Handlungen kritisch betrachtet und jeweils mit Anpassungen in seinem prüferischen Vorgehen auf entstehende Prüfungslücken reagiert. Es ist wichtig, dass wir nun zum Frühjahr 2022 die prüferische Tätigkeit wieder vollumfänglich hergestellt haben.“

Die jeweiligen Prüfungszuständigkeiten sowie die Erreichbarkeiten der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer vor Ort sind jederzeit aktuell auf der Homepage des Rechnungsprüfungsamtes zu entnehmen.

 

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