Quantitative und qualitative Personalausstattung der öffentlichen Finanzkontrolle

Hannover, 03. Mai 2022

Teil 1 des Fachartikels zur quantitativen und qualitativen Personalausstattung der öffentlichen Finanzkontrolle veröffentlicht

Ein Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs

(Hannover) Die Auseinandersetzung mit der Qualität der Arbeit der öffentlichen Finanzkontrolle war in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich Teil des wissenschaftlichen Diskurses. Die Auswirkungen der Neuausrichtung der öffentlichen Finanzkontrolle von der reinen Ex-post-Prüfung hin zu einer Ex-ante- bzw. begleitenden Prüfung wurden dagegen kaum erörtert. Überhaupt ist die Frage einer belastbaren Personalausstattung der öffentlichen Finanzkontrolle eher zielorientiert seitens der operativ Verantwortlichen – und damit selbst einer öffentlichen Prüfung unterworfenen Personen – erörtert worden.

Vielfach in den Rechtsnormen vorgesehen – und gemeinhin anerkannt – ist eine "angemessene" Personalausstattung. Was dies jedoch bedeutet, wird nicht näher ausgeführt. Da die angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung aber ein zentrales Element für die vorgegebene Unabhängigkeit der öffentlichen Finanzkontrolle ist, hat sich der stellvertretende Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Landeskirche Hannovers, Kirchenrat Michael Thomas, im Rahmen seiner Masterarbeit für Verwaltungswissenschaften dieser Fragestellung gewidmet.

Um die Ergebnisse der ca. 1 ½-jährigen Arbeit an diesem Thema dem allgemeinen wissenschaftlichen und praktischen Diskurs zugänglich zu machen, wurden die Forschungsergebnisse nun zusammen mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Oberkirchenrat Sebastian H. Geisler, und Professor Dr. Thomas Barthel, Professor für Verwaltungswissenschaft an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN), in Form eines zweiteiligen Fachartikels in der Fachzeitschrift "Der Öffentliche Dienst" (DÖD) in den Ausgaben 04/22 und 05/22 veröffentlicht.

Michael Thomas betont dazu: "Ich wünsche mir, dass ich mit dieser Arbeit einen sachlichen Beitrag für Entscheidungstragende in den politischen Gremien (staatlich, kommunal und kirchlich) und Leitende in der öffentlichen Finanzkontrolle leisten kann, die Frage nach der angemessenen Ausstattung einer öffentlichen Finanzkontrolle zu beantworten. Leitende von Einrichtungen der öffentlichen Finanzkontrolle können mit den dargestellten Aspekten den Personalbedarf für eine effektive und qualitativ angemessen ausgestattete öffentlichen Finanzkontrolle ihrer eigenen Einrichtungen kritisch überprüfen. Für Entscheidungstragende hinsichtlich der Personalausstattung der öffentlichen Finanzkontrolle wird transparent, ab welcher Personalausstattung sie ungeprüfte Bereiche in der öffentlichen Verwaltung entstehen lassen."

 

Ansprechpartner

Kirchenrat Michael Thomas
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